Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie, als gesetzlich Versicherter bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzubringen
Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, sowie Prophylaxemaßnahmen können sich auch finanziell für Sie lohnen.
Wird bei Ihnen später einmal Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bzw. Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz erforderlich, so kann sich Ihr Eigenanteil auf der Grundlage eines Heil-und Kostenplanes erheblich verringern.
Dabei erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse (60%) ab dem 5. Jahr auf
70%, und ab dem 10. Jahr auf 75%.
60% Bonus
70% Bonus
75% Bonus
203,80 € + 69,53 € Verblendung im Verblendbereich (15-25,44-34)
237,77 € + 81,12 €
254,75 € + 86,92 €
(Stand 6/ 2022)
Bei bestimmten Personen wie zum Beispiel Studenten, die Leistungen nach dem BaFöG erhalten, und bei niedrigen Einkommen( Hartz 4, Rentner) übernehmen die Krankenkassen die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses. Das bedeutet, dass Sie als betroffene Patientengruppe die Regelversorgung beim Zahnersatz vollständig übernommen bekommen.
Die darüber hinausgehenden Kosten (zum Beispiel die zusätzlichen Kosten für eine Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich) tragen Sie selbst.
Liegt Ihr Ihnen zu Vefügung stehendes Bruttoeinkommen unter folgenden Grenzen,
(Stand 6/ 2022)
können Sie diese Übernahme der Kosten in Anspruch nehmen. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Antragstellung und Prüfung erforderlich.
Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über den angegebenen Grenzwerten, so ist ein erhöhter Festzuschuss durch die KK möglich. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung.
Gerne beraten wir Sie auch zu diesen Regelungen in unserer Praxis...
Zahnarztpraxis
Claudia Fiedler
Marktstr.43-44
37441 Bad Sachsa
email:
zahnaerztin.fiedler@web.de
Tel.: 05523 9993488